Treppenhaus & Hausmeisterservice

Treppenhausreinigung: Wer ist zuständig und was dazugehört

Treppenhausreinigung: Wer ist zuständig und was dazugehört

Wer im Mehrfamilienhaus das Treppenhaus reinigt, was zum Umfang gehört, welcher Turnus passt – und warum Putzpläne in der Praxis meistens scheitern.

Kaum ein Thema sorgt in Mehrfamilienhäusern für so viel Unmut wie das Treppenhaus. Es ist die Fläche, die alle nutzen, für die sich aber niemand richtig zuständig fühlt – und die jeder Besucher als Erstes sieht. Wenn im Hausflur seit drei Wochen dieselbe Laubschicht liegt, entsteht ein Eindruck vom ganzen Objekt, den keine frisch sanierte Wohnung wieder einfängt.

Die Frage, wer die Treppenhausreinigung übernimmt und was genau dazugehört, wird dabei erstaunlich selten sauber geklärt. Meistens fällt sie erst auf, wenn sich jemand beschwert.

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?

Grundsätzlich sind Treppenhaus, Hausflur und Eingangsbereich Gemeinschaftsflächen – ihre Pflege gehört damit zunächst zu den Aufgaben des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Die Reinigung lässt sich auf die Mieter übertragen, aber nur, wenn das ausdrücklich geregelt ist: im Mietvertrag selbst oder in einer Hausordnung, auf die der Vertrag verweist. Ein Aushang neben den Briefkästen ist keine Vereinbarung, sondern ein Wunsch.

Wie weit eine solche Klausel im Einzelfall trägt, ist eine Rechtsfrage und gehört im Zweifel in eine fachliche Beratung. Praktisch gilt aber unabhängig davon: Wer die Reinigung überträgt, bleibt in der Kontrolle. Sie merken das spätestens, wenn die erste Beschwerde bei der Verwaltung landet – dort wird niemand nach dem Putzplan fragen, sondern nach dem Zustand.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften läuft es anders: Dort beschließt die Gemeinschaft, ob selbst gereinigt oder ein Dienstleister beauftragt wird, und die Kosten laufen über das Hausgeld. In gemischt genutzten Häusern mit Praxis oder Ladenlokal im Erdgeschoss kommt hinzu, dass der gewerbliche Publikumsverkehr den Eingangsbereich deutlich stärker belastet als die Wohnnutzung darüber – ein Punkt, der bei der Verteilung gern übersehen wird.

Warum Putzpläne in der Praxis scheitern

Der klassische Turnusplan an der Wand funktioniert in kleinen, stabilen Häusern durchaus. In allen anderen scheitert er an denselben Stellen:

  • Unterschiedliche Maßstäbe. Was der eine als „gereinigt” ansieht, ist für den anderen ein flüchtiger Wisch. Eine gemeinsame Vorstellung von Sauberkeit entsteht selten von allein.
  • Fluktuation. Zieht eine Partei aus, fällt sie aus dem Plan, und niemand schreibt ihn fort. Nach zwei Wechseln kennt den Turnus keiner mehr.
  • Berufliche Realität. Schichtdienst, Pendeln, gesundheitliche Einschränkungen – der Plan geht davon aus, dass alle gleich verfügbar sind.
  • Kein Material. Wischwasser, Mopp, Treppenhausreiniger: Wer stellt das, wer bezahlt es, wo steht es?
  • Konflikte bleiben hängen. Wer den Nachbarn auf die ausgefallene Woche anspricht, streitet mit jemandem, dem er täglich im Flur begegnet. Die meisten lassen es lieber.

In Häusern mit häufigem Mieterwechsel – in Leipzig etwa in den studentisch geprägten Lagen rund um Connewitz und die Südvorstadt – hält kaum ein Plan länger als ein Jahr. Wer das aus Erfahrung weiß, spart sich den Umweg und vergibt die Reinigung von vornherein.

Was zum Umfang gehört – und was regelmäßig fehlt

Zum Standard einer Treppenhausreinigung gehören in der Regel:

  1. Treppenläufe und Podeste – feucht gewischt, nicht nur gekehrt
  2. Handläufe und Geländer – Kontaktflächen, die täglich angefasst werden
  3. Eingangsbereich und Windfang – inklusive Schmutzfangmatte
  4. Hauseingangstür, Klingel- und Briefkastenanlage
  5. Fensterbänke und Heizkörper im Flur
  6. Kellerabgang und die Zugänge zu Nebenräumen
  7. Spinnweben in Ecken, an Leuchten und Deckenkanten

Fast alle Unstimmigkeiten entstehen an den Flächen, die niemand ausdrücklich benannt hat. Der Fahrradkeller, die Waschküche, der Dachboden, der Weg zum Mülltonnenstandplatz, die Aufzugskabine, der Hof. Diese Bereiche werden vom Auftraggeber oft stillschweigend mitgedacht und vom Dienstleister genauso stillschweigend nicht eingerechnet. Das Ergebnis ist eine Diskussion über Leistungen, die nie vereinbart waren.

Ebenfalls gesondert zu klären sind die Arbeiten, die nicht in jeden Turnus gehören: Treppenhausfenster und Verglasungen, Lichtkuppeln, die Grundreinigung des Bodenbelags, Laub im Herbst und der Winterdienst. Letzterer ist ein eigenes Thema mit eigener Verantwortung – dazu finden Sie Details in unserem Beitrag zu den Pflichten beim Winterdienst.

Der richtige Turnus hängt nicht an der Fläche

Wie oft gereinigt werden muss, entscheidet sich an vier Faktoren: Anzahl der Parteien, Nutzungsart, Bodenbelag und Jahreszeit.

Ein ruhiges Sechsparteienhaus in Gohlis kommt mit einem wöchentlichen Durchgang gut zurecht. Ein Haus mit Praxis im Erdgeschoss, ein Objekt an einer stark befahrenen Straße in Reudnitz oder ein Eingang direkt an einer unbefestigten Hoffläche braucht mehr. Und zwischen November und März verschiebt sich der Bedarf ohnehin: Streusplitt, Nässe und Salzränder im Eingangsbereich bringen mehr Schmutz ins Haus als der ganze Sommer.

Sinnvoll ist deshalb ein Grundturnus plus klar definierte Zusatzleistungen – etwa eine zweite Sichtreinigung im Eingangsbereich während der Wintermonate, statt ganzjährig einen hohen Takt zu bezahlen, der die Hälfte des Jahres nicht gebraucht wird.

Der Bodenbelag entscheidet über die Methode

Ein Punkt, der bei der Eigenreinigung durch Mieter regelmäßig untergeht: Nicht jede Treppe verträgt dasselbe Vorgehen. In den Leipziger Altbauten stehen überwiegend Holztreppen und Terrazzo- oder Natursteinstufen, in Neubauten und sanierten Häusern eher Fliesen, Linoleum oder beschichtetes PVC.

  • Holztreppen vertragen keine stehende Nässe. Nebelfeuchtes Wischen mit wenig Wasser und ohne aggressive Reiniger hält sie länger als jeder Kraftakt mit dem vollen Eimer.
  • Terrazzo und Naturstein reagieren empfindlich auf saure Mittel – Essigreiniger und Sanitärreiniger mattieren die Oberfläche dauerhaft.
  • Beschichtete Beläge verlieren ihre Schutzschicht, wenn dauerhaft zu stark dosiert wird. Danach nimmt der Belag Schmutz auf, und das Ergebnis wird trotz gleicher Arbeit sichtbar schlechter.
  • Fugen und Stufenkanten sind die Stellen, an denen sich Grauschleier ansetzt. Sie brauchen gelegentlich mehr als den Turnusdurchgang.

Deshalb gehört zu einem sauber geplanten Turnus auch die Frage, wann eine Grundreinigung des Belags fällig wird. Wer sie jahrelang aufschiebt, reinigt irgendwann nur noch den Schmutzfilm und nicht mehr den Boden.

Woran Sie einen belastbaren Vertrag erkennen

Ein Angebot für die Treppenhausreinigung sollte drei Dinge eindeutig beantworten, sonst wird später darüber gestritten:

Welche Flächen? Namentlich aufgeführt, Geschoss für Geschoss, inklusive Nebenräumen und Außenflächen. „Treppenhaus” allein reicht nicht.

Welche Tätigkeiten in welchem Takt? Wöchentlich feucht wischen ist etwas anderes als wöchentlich kehren. Und Handläufe, Fenster oder Lichtschalter gehören ausdrücklich benannt, wenn sie erwartet werden.

Wer ist ansprechbar? Bei Beschwerden brauchen Sie eine Person, die zurückruft, und keine allgemeine Adresse. Eine feste Reinigungskraft, die das Haus kennt, ist dabei mehr wert als ein täglich wechselndes Team – sie merkt, wenn die Kellertür offen steht oder eine Leuchte ausgefallen ist.

Wir übernehmen die Treppenhausreinigung und den Hausmeisterservice für Wohn- und Gewerbeobjekte in Leipzig und im Umland – mit festem Turnus, eingearbeiteten Kräften und einem Ansprechpartner, der das Objekt kennt. Wenn Sie den Umfang für Ihr Haus einmal sauber festlegen möchten, begehen wir es mit Ihnen und halten fest, was tatsächlich gebraucht wird: zum Kontakt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Müssen Mieter das Treppenhaus selbst reinigen?

Nur wenn das ausdrücklich und nachvollziehbar im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist, auf die der Vertrag verweist. Ohne solche Regelung bleibt die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Eigentümers. Ob eine konkrete Klausel trägt, sollten Sie im Zweifel fachlich prüfen lassen.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In einem normalen Wohnhaus hat sich ein wöchentlicher Turnus bewährt, bei stark genutzten Häusern oder Gewerbeeingängen auch zwei- bis dreimal pro Woche. Entscheidend sind Anzahl der Parteien, Bodenbelag und Witterung, nicht die Quadratmeter.

Gehört die Kellertreppe zur Treppenhausreinigung?

Das ist Vereinbarungssache und genau deshalb ein häufiger Streitpunkt. Keller- und Dachbodentreppen, Waschküchen und Fahrradräume werden oft stillschweigend vorausgesetzt, stehen aber in keinem Leistungsverzeichnis. Klären Sie diese Flächen vor Vertragsbeginn ausdrücklich.

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Das hängt an der Geschosszahl, dem Bodenbelag, der Frequenz und dem Umfang der Nebenflächen wie Eingang, Keller und Müllplatz. Belastbar einschätzen lässt sich das erst nach einer Begehung – Pauschalzahlen ohne Objektkenntnis sind erfahrungsgemäß entweder zu hoch oder zu knapp kalkuliert.

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